Dies ist die erste Version des Musterantrages, der fortlaufend weiterentwickelt wird. Daher bitte ich um Feedback! Ihr solltet, wenn ihr soweit seid den Antrag zu stellen, nochmal hier vorbeischauen und die aktuellste Version nutzen.
Weitere Formate: Kostenantrag2.pdf Kostenantrag2.odt
Vorbemerkungen
Dieser Antrag basiert auf dem „Arztfragebogen zu Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V“ des MDS. Der Angaben müssen mit ja beantwortet werden damit der Antrag eine Chance auf Erfolg hat:
Leidet der Versicherte an einer schwerwiegenden Erkrankung, die mit Cannabinoiden behandelt werden soll?
→ obligatorisch
Besteht eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome?
→ obligatorisch
Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung …
→ hier Option a oder b wählen
Musterkostenantrag
An meine Krankenkasse
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Antrag auf eine Therapie mit Cannabis nach § 31 Abs 6 SGB V
Hiermit beantrage ich, ____________________
geboren am ____________________
Versichertennummer ____________________
eine Versorgung mit Cannabis. Um alle Voraussetzungen für eine optimale Therapie zu erhalten, werden sowohl Cannabisblüten, Extrakte sowie Medikamente mit den Wirkstoffen Nabilon und Dronabinol beantragt. Die jeweiligen Mengen: 90 Gramm im Monat, 90 mg Nabilon bzw. 1 g Dronabinol.
Optional: Für eine inhalative Anwendung wird zudem die Kostenübernahme beantragt für
O VOLCANO MEDIC PZN: 12955483 PPN: 111295548322
O MIGHTY MEDIC PZN: 12955514 PPN: 111295551469
Meine Erkrankung ist schwerwiegend. Die Gründe hierfür sind:
O Besonders schwerwiegender Verlauf / Symptomatik / Beeinträchtigungen
O Komorbidität:
O Grad der Behinderung von
O Pflegestufe
O Vorliegen einer Bescheinigung als schwerwiegend chronisch Erkrankter
O Vorliegen einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 BtMG
O ____________________
Es liegt eine „schwerwiegenden Erkrankung“ im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor:
O Multiple Sklerose, Krebs, AIDS (BSG-Urteil vom 19.03.2002, Az.: B 1 KR 37/00 R)
O Myopathie wegen Myoadenylate-Deaminase-Mangels, die zu belastungsabhängigen, muskelkaterähnlichen Schmerzen, schmerzhaften Muskelversteifungen und sehr selten zu einem Untergang von Muskelgewebe führt (BSG-Urteil vom 27.03.2007, Az.: B 1 KR 30/06 R)
O Zustand nach „Subarachnoidalblutung und des daraus resultierenden Hirntraumas gesundheitliche Beeinträchtigungen in Form von Störungen des Gedächtnisses, der Aufmerksamkeit, der exekutiven Funktionen im Hinblick auf Planungsvermögen und Handlungskontrolle sowie emotionaler Veränderungen und Verhaltensauffälligkeiten“. „Hierdurch werden die körperliche Unversehrtheit und die Lebensqualität der Klägerin auch schwerwiegend beeinträchtigt“ (BSG-Urteil zur Neuropsychologie vom 26.09.2006, Az.: B 1 KR 3/06 R)
O Kardiomyopathie/Friedreich’sche Ataxie, „unbestreitbaren Schwere dieser Erkrankung“ (BSG-Urteil vom 14.12.2006, Az.: B 1 KR 12/06 R)
O Ausgeprägtes Restless-Legs-Syndrom, „mit ganz massiven Schlafstörungen und daraus resultierenden erheblichen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen“, „… leidet an einer schwerwiegenden Erkrankung“ (BSG-Urteil vom 26.09.2006, Az.: B 1 KR 14/06 R)
Quelle: Urteile zitiert aus den Begutachtungsanleitung Sozialmedizinische Begutachtung von Cannabinoiden nach § 31 Absatz 6 SGB V
Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
O a) steht nicht zur Verfügung
O b) kann im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung meines Krankheitszustandes nicht zur Anwendung komme.
Begründung durch den Arzt:
Aktuell erfolgt folgende Therapie: ________________________________________
O Es kamen alle in den einschlägigen Leitlinien genannten und in diesem Fall anzuwendenden Kassenleistungen bereits zur Anwendung.
Leistung Therapie wurde beendet weil,
unzureichende Wirkung / starke Nebenwirkungen
____________________ O O / O
____________________ O O / O
____________________ O O / O
____________________ O O / O
Trotz der O bisherigen Therapieversuche O sowie der aktuellen Behandlung nach Leitline bestehen weiterhin folgende Leiden / Symptome / Nebenwirkungen:
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Cannabis hilft dem Patienten bei folgenden Aspekten:
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O Folgende mögliche Kassenleistungen können in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen
Leistung / Begründung
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Für die Liste der angewandten Leistungen wird auf die Daten des Leistungsauszug des Versicherten verwiesen.
O Einige Leistungen wurden bei einer anderen / früheren Krankenkasse, einem anderen Kostenträger oder auf Privatrezept durchgeführt, eine Auflistung finden Sie anbei.
Es besteht eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome.
Dies gilt mit dem Maßstab einer vernünftigen ärztlichen Praxis gemessen als belegt aufgrund von:
O Beobachtungen O theoretischen Überlegungen
O Einzelfallberichte O Meinung anerkannter Experten
O einschlägige Fachmeinung O bereits erfolgter erfolgreicher Therapieversuch
O Als behandelter Arzt befürworte ich eine Therapie mit Cannabis. Sie ist nach meiner fachlichen Einschätzung unter Mitberücksichtigung der wissenschaftlichen Diskussion im meinem Fachgebiet in diesem Einzelfall angezeigt.
Der Gesetzgeber hat die Kostenübernahme nicht an die Voraussetzung von positiven Studienergebnissen geknüpft. Zudem wird auf die gängige Fachliteratur und die Möglichkeit einer Recherche über pubmed.com verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Ich möchte Sie bitten, über meinen Antrag möglichst zeitnah zu entscheiden, damit die Therapie (weiter-)erfolgen kann. In diesem Zusammenhang weise ich auf die 3 bzw. 5-wöchige Frist und die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V hin.
Tag der Antragstellung: ______________________
plus 3 Wochen Frist: ______________________
bzw. plus 5 Wochen Frist: ______________________
„Nach SGB 5 §31 Abs. 6 darf die Genehmigung zur Kostenübernahme nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden. Der Gesetzgeber hat damit seinen klaren Willen für eine Therapiehoheit des Arztes und eine Umkehrung der Beweislast zum Ausdruck gebracht. Siehe auch Erläuterung des Gesundheitsausschusses zu diesem Punkt: „[…] die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch den Anspruch auf Cannabis nach S. 1 verbessert werden. Die Genehmigungsanträge bei der Erstversorgung der Leistung sind daher nur in begründeten Ausnahmefällen von der Krankenkasse abzulehnen. Damit wird auch der Bedeutung der Therapiehoheit des Vertragsarztes oder der Vertragsärztin Rechnung getragen.“ (BT Dr. 18/10902).“
Anbei finden sie zudem folgende Unterlagen:
O ein ausführlicher Arztbericht,
O eine Auflistung der bisher eingesetzten Arzneimittel,
O Krankenhausberichte,
O Heil- und Hilfsmittelverordnungen,
O Arbeitsunfähigkeitszeiten
O ______________________
Ich wurde über die Weitergabe von Daten im Rahmen der nicht-interventionellen Begleiterhebung aufgeklärt.
Stefan Z sagt:
Hej und Hi,
ich habe wissentlich seit 2004 HIV und nehme seit 13 Jahren verschiedene Kombis.
Z Zt. Descoy und Isentress.
Ich bin Polytox nach F.19 ff., i.v. Drogenkonsument ( Ex )
Mein Appetit lässt sehr zu wünschen übrig, ich bin runter auf 73kg bei 1,87 m.
Cannabis in Form von Blüten , ich rechne mit 2g purem Medizinalhanf/Tag, den ich nur durch einen Verdampfer von guter Qualität konsumieren kann.
Es ist die Gesundheitsunschädlichste Konsumform.
Ausserdem habe ich dermassen Verspannungen und Schmerzen im Rücken/Nackenbereich.
THC würde diese Schmerzen lindern.
Wer kann mich unterstützen , um die Therapie mit Medizinalhanf genehmigt zu bekommen?
LG
Stefan
mark müller sagt:
Dein Hiv Arzt ?
Peter sagt:
Dein Arzt.
Andreas Schreide sagt:
Ich bin seit ca 30 Jahren in der Schmerzterapie. Mein rechtes Bein war 28 mal gebrochen. Ausserdem bin ich mit 7 Jahren an Diabetes Typ 1 erkrankt. Seit ca. 10 Jahren habe ich nun auch Resles leg. Auch sehr starke Schlafstörung. Habe seit Jahren Morfin und alle anderen Schmerzmittel bekommen. Habe keinen Appetit mehr. Hab 66 kg bei 1,75 Meter. Seit ca halben Jahr nehme ich nun Cannabis weil die Nebenwirkungen einfach zu stark waren. Bin 60 Prozent Behindert.
suzette sagt:
Guten Tag!
Ich würde gerne Cannabis-Präparate beantragen, hatte das 2017 beim Hausarzt nachgefragt! Dieser kannte sich nicht mit dem Sachverhalt aus!
2018 habe ich dann wieder die Medikamente Tramadol und Diclofenac verschreiben lassen, von Tramadol wurde ich vor mehr als 10 Jahren abhängig und hatte erhebliche Nebenwirkungen u.a. durch Überdosierung aufgrund meiner Erkrankungen mit Schmerzsyndrom! Von Diclo-Präparaten hatte ich beim Abhusten blutigen Auswurf, deswegen hatte ich es nach etlichen Jahren abgesetzt! Es wurde nie wegen der o.g. Medikamente ein Blutbild gemacht! Der Krankenkasse ist hinreichend bekannt, dass ich an verschiedenen schwerwiegenden Erkrankungen leide, dennoch muss jetzt diese Bürokratie sein! In einem Antwortschreiben der Barmer wurden ,,schwerwiegende Erkrankungen“ erwähnt, die zur ,,Berechtigung“ führen! Seit über 26 Jahre leide ich an chronischen Rückenschmerzen, die Hürden der Bürokratie habe ich auf mich genommen, jedoch hatte ich damals erheblich weniger Probleme eine Therapie zur Mobilitäts-Verbesserung zu bekommen, obwohl die Anwendungen beschränkt waren! 1986/87 wurde bei mir eine Schilddrüsenüberfunktion festgestellt, ich sollte zur OP, das verweigerte ich! Innerhalb dieser Zeit erhielt ich 4 Amalgam-Plomben durch meine Zahnärztin!Nach einem Unfall als Fußgängerin im Jahre 1991, erkrankte ich am ,,Sudeckchen Sydrom“(am re. Vorfuß), nach Entlassung aus dem Krankenhaus (mit nach wie vor Gelenkschwellung, beidseitig der Knie-und Sprunggelenke), wurde bei mir 1992 ,,Rheuma“ durch den Facharzt diagnostiziert, ,,primär chronische Polyarthritis“, es war sehr schmerzhaft! Danach wurden meine 4 Amalgam-Füllungen durch einen Zahnarzt, der das seinerzeit macht entfernt und ersetzt durch neue Materialien! Allerdings ohne Schutzvorkehrung-Kofferdam, Sauerstoff-Maske etc.! In den Jahren 1993/1994 erkrankte ich an Rückenschmerzen, es bildete sich eine größere Schwellung auf der Wirbelsäule! Später, ab 1994/1995 hieß es, ich hätte ,,Morbus Bechterew“ und würde dann wohl im Alter krumm gehen! Schmerzfragebogen und Medikamente, wieder Facharztbesuche und eine schleichende, verminderte Lebensqualität, das war die Folge von allem! Danach noch verschiedene HWS-BWS-LWS Syndrome und Schmerzen der Hölle, die Therapien waren eher dürftig! Die damaligen Medikamente waren nicht gerade magenfreundlich, deswegen musste ich zusätzlich noch andere einnehmen! Zudem bin ich seit Jahren an ,,Hashimoto“ erkrankt, an ,,Laktoseintoleranz“, ,,Glutensensitivität“ und an ,,schmerzbedingten Schlafstörungen“, meine ,,Mobilität“ ist eingeschränkt! ,,Morbus Bechterew“ mit Atemeinschränkung! Gibt es noch irgendwelche Zweifel an ,,schwerwiegenden“ Erkrankungen? Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50 GdB. Aus o.g. Gründen wäre es gut, wenn es nicht wieder jahrelang dauern würde bis zu einer Verschreibung mit med. ,,Cannabis-Medikamenten“, jetzt zuerst einmal wieder mehr Bürokratie! Ich suche mir jetzt im Internet Medikamente heraus!
Angel Lisan sagt:
hallo
mein Name ist Angel und bin Krebskrank seit 2004 ,die Bösartigkeit wurde 2008 bewiesen jedoch bekam ich Opiate und Benzo Psychopharmaka und Neuroleptika
ich musste eine Heilpraktiker schule besuchen in München wo ich auch mein Studium begonnen habe, Dan kamm ich drauf, Cannabis als Medizin…. und habe alles geändert seit ca 12 Jahre behandele ich mich mit Cannabinoide aller art. mein atzt verschreibt mir Bedrocan seit 2 Jahre die kosten muss ich selbst tragen,die Krankenkasse hat abgelehnt..? keine Khemo und das ist schwer allein…. mit krebs ohne arbeit ??? vielleicht könnten sie mir helfen? die kosten ubername, mdk hat abgelehnt ich bin das lebendes beweis….. und beweise das krebs mit Cannabis aufzuhalten ist… sogar behandelbar ???
Patrick Maurer sagt:
Wenn ich mir diese Bürokratie- Scheisse hier durchlese wird mir schlecht. In ca. 30000 Studien überall auf der Welt wurde nicht nur die Wirksamkeit von Cannabis gegen mannigfaltige Erkrankungen nachgewiesen, sondern auch die Überlegenheit gegenüber z.Bsp. Opiaten.
Trotzdem verschreiben Ärzte diese immer noch wie Hustenbonbons. Verstehe ich das falsch, oder wurde Cannabis nicht als reguläres, Verschreibungspflichtiges Medikament eingeführt? Was berechtigt dann eigentlich noch zu diesem Bürokratie- Müll? Über den deutschen Staat und speziell den Krankenkassen, die Schwerstkranken einen derartigen Spiessrutenlauf zumuten, müsste eine Klagenwelle ohnesgleichen niedergehen. Wenn ich dann lese, dass in den U.S.A., die ursprünglich Verantwortlich waren für die erste Opiumkonferenz, bei der das Cannabis-Verbot durchgedrückt wurde, die Menschen nun mit einem Joint zur Corona- Impfung belohnt werden, gleichzeitig die EU Pläne hegt, CBD, welches keinerlei Psychoaktive Wirkungen aufweist, dem Betäubungsmittelrecht zu unterstellen, frage ich mich, wie lange es dauert, bis wir, speziell in Deutschland, wieder mit Pickelhauben herumlaufen. Danke, Drecks- Deutschland, dafür hasse ich dich.
guenther sagt:
hallo Ihr Lieben,
ich leide schon seit langer zeit an einer epelepsie. vermutlich wird die von einer narbe die nach einer hirnverletzung zurückblieb ausgelöst. wirklich bemerkbar/regelmäßig wurde die erkrankung seit dem mir lacosamit verschrieben wurde und ich dieses medikament brauche also abhängig davon bin.
nach mehreren erfolglosen versuchen, die behandelnden ärzte dazu zu bringen, mir CBD zu verschreiben damit ich mal diese pflanzliche alternative probieren kann bitte ich an dieser stelle.
kann mir irgendwer einen rat geben wie es möglich ist ärzte oder die kasse davon zu überzeugen mir diesen versuch zu gewären.
mfg uenther
xxMediumxx sagt:
Ich könnte jetzt auch loslegen, aber eigentlich will ich das gar nicht. Ich bin jahrelanger Schmerzpatient und habe jetzt einen Arzt gefunden der mir Cannabis verschreibt. Zu meiner Vorgeschichte ich bin seit 2008 Schmerzpatient nach einem Arbeitsunfall Fersenbeintrümmerbruch. Am Anfang versuchte ich mit den Schmerzen zu leben, da der Fuß nicht operiert wurde und ohne Gips heilen musste war es sehr tricky. Ich durfte den Fuß wie Glas behandeln ein Titsch und der Fuß wäre wieder hin gewesen. Ich bekam Athrose im Sprunggelenk, die ich seit 1989 nach einem Autounfall auch im Kniegelenk habe. Durch einseitiges gehen an Unterarmgehhilfen bekam ich dann noch Osteochondrose, Schrägstellung der unteren 5 Wirbel im LWH. 2010 bekam ich Tramal gegen die Schmerzen, morgens 3 x 150 mg, mittags 3 x 150 mg, abends 3 x 150 mg. Bis mein Magen schlapp machte. Ab dem Tag bekam ich Fentanyl Pflastererst 25 ug/h dann 50ug/h usw. mitlerweile bin ich bei 125 ug/h und ich habe trotzdem noch Schmerzen nicht regelmäßig aber mäßig. Jetzt habe ich einen Arzt gefunden, der mir 20 gr. Cannabisblüten verschreibt und ich habe die AOK um Kostenübernahme gebeten und Ablehnung. Was kann ich noch tun?
Martin sagt:
Habe Ablehnung bekommen. Habe Morbus Crohn, Depressionen, Angststörungen, Opiat und Opioid Abhängigkeit mit Poladicct substituiert, postraumatische Belastungsstörung nach Verkehrsunfall, 40% Schwerbehindert. Was soll denn noch alles sein? Ich weiß es nicht. Wie findet ihr das?