Kann ich mit Cannabisblüten in den Urlaub fahren?

Durch die neue Rechtslage in Deutschland ist das Reisen mit Cannabis-Medikamenten in jeder Form (Blüten, Extrakt, etc.) rechtlich genauso wie bei anderen Betäubungsmitteln möglich. Das ist einer der Vorteile weil in Deutschland Cannabis als Medizin über das Bundesrecht geregelt ist. In den USA ist Cannabis zu auf der Ebene einzelner Bundesstaaten legal. Das Fliegen mit Cannabis innerhalb der Staaten ist dort weiterhin – nach dem Bundesrecht – nicht legal möglich.

Für die Mitnahme von verschriebenen Betäubungsmitteln bei Reisen ins Ausland gibt es standardisierte Regelungen. Diese gelten rechtlich für Morphium ebenso wie für Ritalin oder eben Cannabis-Blüten. Leider gibt es quasi ebenso viele unterschiedliche Regelungen wie mögliche Reiseziele. Auf der Website des BfArM gibt es eine Übersicht mit allen relevanten Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln.

Reisen innerhalb des „Schengen-Raums“

Am einfachsten haben es  Bürger aus einem Land dass Mitglied des Schengener Abkommens ist solange die Reise innerhalb des „Schengen-Raum“ stattfindet.

Mit einer „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens sind Reisen mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen problemlos möglich.

Und so funktioniert es:

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Probanden gesucht: Chronisch schmerzhafte HIV-assoziierte Neuropathie

Probanden gesucht: Chronisch schmerzhafte HIV-assoziierte NeuropathieAn der Charite in Berlin werden derzeit Probanden für die Studie „Schmerzreduktion unter der Einnahme von Cannabidivarin (CBDV) im Vergleich zu Placebo“ gesucht. Zielgruppe sind Menschen mit einer HIV-Infektion die unter einer Neuropathie leiden. Die Studie zur Prüfung des Wirkstoffes wird ambulant durchgeführt. Interessenten können sich unter neuropathie-studie@chartie.de melden.

Details zur Neuropathie-Studie aus dem EU-Register

Weitere Informationen gibt es beim Eintrag der Studie im EU Register für klinische Studien. Dort sind auch die genauen Teilnahmebedingungen zu finden.

Neben der Schmerzreduktion bei der Neuropathie sollen folgende Fragen untersucht werden:

•Zeigt CBDV Wirkungen auf spezielle Schmerzeigenschaften?
•Werden zusätzliche Schmerzmittel gebraucht?
•Ist CBDV ausreichend sicher?
•Hat CBDV Einfluss auf physische und psychische Funktionen?
•Hat die Erwartung der Patienten Einfluss auf den Effekt von CBDV und Placebo?
•Hat CBDV Einfluss auf das akute subjektive Befinden der Patienten?
•Hat CBDV Einfluss auf die Lebens- und Schlafqualität?
•Ist ein Ansprechen („response“) auf die CBDV-Therapie assoziiert mit dem Genotyp der Patienten?

Erforscht wird in der Phase-II Studie der Einsatz von CBDV als Therapieform, dessen Sicherheit und die Effektivität (Wirksamkeit, nicht die Effizenz = Kosten-Nutzen-Relation). Weiterlesen

Österreich: Kann mein Arzt mir ein Rezept für Cannabisblüten aus Deutschland ausstellen?

Im Prinzip ja, aber in der Regel nicht. Zerlegen wir das ganze Mal in einzelne Fragen:

Frage: Darf ein Arzt in Österreich auf einem Btm-Rezept seines Landes Cannabisblüten verschreiben und kann es dann in Deutschland eingelöst werden?

Antwort: Nein. Das BfArM schreibt in seiner FAQ zur BtMVV:

Dürfen „ausländische BtM-Rezepte“ (aus EU-Staaten oder Drittländern) durch deutsche Apotheken beliefert werden?

Nein. Nur deutsche BtM-Verschreibungen dürfen von deutschen Apotheken beliefert werden.

Frage: Kann ein Arzt aus Österreich deutsche BtM-Rezepte erhalten? Weiterlesen

Wie lautet die PZN zur Abrechnung von Cannabis-Medikamenten nach dem neuen Gesetz?

Medikamente, die aufgrund der neuen Rechtslage erstattungsfähig geworden sind, haben eine Sonder-Pharmazentralnummern (PZN) zugeteilt bekommen. Beide PZN sind ab dem 01.03.2017 gültig.

Zur Abrechnung von Cannabis-haltigen Zubereitungen oder Cannabis-Blüten lautet die PZN 06460665

Die Abrechnung von Cannabis-haltigen Fertigarzneimitteln ohne PZN erfolgt über die Sonder-PZN 06460671.

Dies betrifft nicht die Fertigarzneimittel Sativex und Canemes, wenn diese hinsichtlich der Indikation im Rahmen ihrer Zulassung verschreiben werden.

Quelle: AVP

Über die Chemie von Cannabinoiden und Terpenen

Jeder der sich näher mit Cannabis beschäftigt stößt bald auf die Stoffgruppe der Terpene. Die Wirkung von Cannabis wird von den Cannabinoiden, allen voran THC und CBD bestimmt, aber durch Terpene mitunter stark moduliert. Die Unterschiede zwischen dem was als Sativa-Eigenschaft von Cannabis und dem was als Indica-Eigenschaft bezeichnet wird, geht vermutlich stark auf unterschiedliche Terpen-Profile und vor allem nicht auf den THC und CBD-Gehalt der Sorten zurück.

Ich bin bei Infographiken wie dieser von Leafly, Terpene-Übersichten oder detaillierten Strain-Profilen immer skeptisch. Die Informationen über die einzelnen Terpene und ihre nachgewiesenen Wirkungen mögen durchaus korrekt sein. Das bloße Vorkommen eines Terpens in Cannabis lässt aber noch keine Aussage über die medizinische Wirkung bei bestimmten Indikationen zu.

Siehe auch: Klassifikation von medizinischen Cannabisblüten.

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