Durch die neue Rechtslage in Deutschland ist das Reisen mit Cannabis-Medikamenten in jeder Form (Blüten, Extrakt, etc.) rechtlich genauso wie bei anderen Betäubungsmitteln möglich. Das ist einer der Vorteile weil in Deutschland Cannabis als Medizin über das Bundesrecht geregelt ist. In den USA ist Cannabis zu auf der Ebene einzelner Bundesstaaten legal. Das Fliegen mit Cannabis innerhalb der Staaten ist dort weiterhin – nach dem Bundesrecht – nicht legal möglich.
Für die Mitnahme von verschriebenen Betäubungsmitteln bei Reisen ins Ausland gibt es standardisierte Regelungen. Diese gelten rechtlich für Morphium ebenso wie für Ritalin oder eben Cannabis-Blüten. Leider gibt es quasi ebenso viele unterschiedliche Regelungen wie mögliche Reiseziele. Auf der Website des BfArM gibt es eine Übersicht mit allen relevanten Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln.
Reisen innerhalb des „Schengen-Raums“
Am einfachsten haben es Bürger aus einem Land dass Mitglied des Schengener Abkommens ist solange die Reise innerhalb des „Schengen-Raum“ stattfindet.
Mit einer „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens sind Reisen mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen problemlos möglich.