Interviewpartner gesucht – Patienten, außerhalb der offiziellen Versorgung

Interviewpartner gesucht - Patienten, außerhalb der offiziellen Versorgung

Kollege Bernd Werse sucht Patienten: „Wir suchen Leute, die sich in Frankfurt außerhalb der geregelten Rezeptvergabe mit Cannabis zu medizinischen Zwecken versorgen. Auch Personen, deren Konsum nur teilweise medizinisch motiviert ist, sind für uns interessant. Bitte melden!“

KONTAKT

Dr. Bernd Werse

Postanschrift
Goethe-Universität
Fachbereich Erziehungswissenschaften
Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
D-60323 Frankfurt am Main
Raum: 1. G053 (PEG)
Telefon: (069) 798-36386
e-mail: werse@em.uni-frankfurt.de

Wieviel Cannabis benötigen Patienten pro Tag?

Hierzu findet sich in der „Information for Health Care Professionals: Cannabis (marihuana, marijuana) and the cannabinoids“. Dieses Dokument ersetzt den fehlenden Beipackzettel sowie die Fachinformation für Ärzte.

Die Informationen wurden von hochkarätigen Autoren erstellt. Herausgegeben wird das Dokument von der staatlichen Behörde Health Canada.

Mit Verweis auf die Niederlande und Israel wird ein Wert zwischen 0,7 bis 1,5 Gramm pro Tag genannt. Da Patienten sich zusätzlich in Coffeeshops und privat versorgen, sind dies Mindestwerte. Dies gilt insbesondere den niedrigeren niederländischen Wert.

Zitat

Following the most recent update to this document (February 2013), a study was published in the Netherlands tracking data obtained from the Dutch medical cannabis program over the years 2003-2010. The study reported that in a population of over 5,000 Dutch patients using cannabis for medical purposes, the average daily dose of dried cannabis (various potencies) used was 0.68 grams per day (range: 0.65 – 0.82 grams per day) (Hazekamp and Heerdink 2013). In addition, information from Israel’s medical marihuana program suggests that the average daily amount used by patients was approximately 1.5 grams of dried cannabis per day in 2011-2012 (Health Canada personal communication).

Quelle

Hazekamp, A., and E.R. Heerdink (2013). The prevalence and incidence of medicinal cannabis on prescription in The Netherlands. Eur. J. Clin. Pharmacol. Published online April 16, 2013.

ACM beschließt Unterstützung für Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau

ACM beschließt Unterstützung für Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau

ACM beschließt Unterstützung für Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau

„Eigentlich sollte das Gesetz aus dem Jahr 2017 dieses Problem lösen und den Eigenanbau überflüssig machen.“

Es gibt weiterhin Patienten, die keine Übernahme für ihre Therapie mit Cannabisblüten erhalten haben. Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, bleibt nur der Klageweg. Auch dies führt nicht immer zu einem Erfolg.

Unter diesen Patienten ist auch ein signifikanter Anteil derer die vor dem neuen Gesetz eine Ausnahmegenehmigung erhielten. Für Patienten ohne Kostenübernahme liegen die gleichen Voraussetzungen wie im Fall Michael F.. Dieser Patient hatte 2017 durch eine erfolgreiche Klage eine Genehmigung für seinen Eigenanbau erhalten.

Das BfArM lehnt aktuell Anträge auf Eigenanbau generell ab. Alternativ bittet die Behörde die Patienten den Antrag zurück zu ziehen. Dieser sei – laut BfArM – eh chancenlos. Daher sollte er besser zurückgenommen werden um damit eine kostenpflichtige Anlehnung zu vermeiden.

Daher freut es mich sehr dass in den ACM-Mitteilungen vom 25. August 2018 zu lesen ist:

„der Vorstand der ACM hat beschlossen, 2 bis 3 Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau von Cannabis juristisch zu unterstützen. Einer wird der Patient mit Cluster-Kopfschmerzen sein, der vor dem zuständigen Landessozialgericht und dem Bundesverfassungsgericht unterlegen ist. Da in einem früheren Verfahren vor einem Verwaltungsgericht der Krankenkasse später einfiel, die Kosten doch noch zu übernehmen, wollen wir diesmal gleich mehrere Patienten unterstützen. Später hat dieser Patient doch noch erfolgreich sein Recht auf Eigenanbau durchsetzen können.“ [weiterlesen]

Kriterien für Bewerber

Der ACM sucht nun Patienten mit guten Voraussetzungen für die Klagen.

„Geeignete Bewerber für eine Unterstützung durch die ACM sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie sollten eine Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle zur Verwendung von Cannabisblüten nach § 3 Abs. 2 BtMG bekommen haben (zwischen 2007 und 2017).
2. Ihre Krankenkasse sollte die Kostenübernahme für eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten abgelehnt haben.
3. In einem Verfahren vor einem Sozialgericht sollte diese Ablehnung als rechtsgültig bestätigt worden sein.

Interessierte wenden sich bitte an die ACM unter info@cannabis-med.org

Es gibt grundsätzlich darum, dass Patienten, die Cannabis benötigen, aber keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse bekommen, dann der Eigenanbau erlaubt sein sollte.“

Glossar: Marinol

Marinol ist der Markenname eines Medikaments mit vollsynthetischem Dronabinol als Wirkstoff. In Deutschland ist es bedeutungslos.

Es ist insbesondere in Kanada und den USA auf dem Markt vertreten.

In den USA ist es bei Anorexie und Kachexie bei einer HIV-Erkrankung und als Antiemetikum gegen die Nebenwirkungen einer Krebstherapie zugelassen.

Ein Import nach Deutschland ist möglich, aber ökonomisch kaum nicht sinnvoll.