Wie die Kassen den Begriff „schwerwiegend“ uminterpretieren

In Deutschland bezahlen die Krankenkassen, dank eines neuen Gesetzes, eine Cannabistherapie. Wer chronisch Krank ist und an ADHS, Tourette oder chronischen Darmerkrankungen leidet, hat Pech. Bei diesen Krankheiten lehnen die Krankenkassen die Anträge auf eine Übernahme von Kosten ab. Der Grund liegt in einer Definitionslücke seitens des Gesetzgebers. Diese Lücke lässt in der Praxis unterschiedliche Interpretationen des Begriffs zu. Laut einer Handreichung von Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein werden solche „unbestimmten Rechtsbegriffe“ bezüglich der Interpretation schlussendlich von den Gerichten überprüft.

Schwerwiegend gleich lebensbedrohlich?

Eine Interpretation basiert auf der Auslegung des Gemeinsamen Bundesausschusses, ein Gremium welches über Leistungsansprüche im Gesundheitswesen entscheidet. Weiterlesen

Rezepte zur Verschreibung und Verordnung von Arzneimitteln

Dieser Beitrag setzt folgenden Artikel mit Grundlageninformationen voraus:

Die wesentlichen Informationen in diesem Beitrag sind in normaler Schriftgröße geschrieben. Ergänzende Informationen sind etwas kleiner und kursiv formatiert. Diese sind für die Lektüre nicht unbedingt notwendig und können für ein besseres Verständnis des Wesentlichen ignoriert werden.

Für das Verschreiben und Verordnen von Arzneimitteln gibt es unterschiedliche Regelungen und Rezepte. Die Rezepte unterscheiden sich bezüglich der notwendigen Angaben und haben meist eine typische Farbe.

  • Betäubungsmittelrezept: Geld
  • Krankenkassenrezept: Rosa
  • Privatrezept für Nicht-Betäubungsmittel: Beliebig

Es gibt für Privatrezepte Vordrucke in Grün und Blau und es können die Vordrucke für rosa Kassenrezepte genutzt werden.

Neben Arzneimitteln werden auch Heilmittel (Behandlungsmaßnahmen wie Logopädie oder Ergotherapie) verordnet, diese werden hier nicht behandelt.

Funktionen eines Rezeptes

Ein Rezept kann zwei Funktionen haben: Zum einen dürften bestimmte Arzneimittel nur mit einem Rezept vom Apotheker abgegeben werden, hier ermöglicht das Rezept den Erwerb durch den Patienten. Zweitens ist in vielen Fällen für die Kostenerstattung z.B. durch die Krankenversicherung ein Rezept notwendig.

Betäubungsmittel oder nicht?

Bezüglich der Abgabe in der Apotheke gibt es einfache Rezepte, die für verschreibungspflichtige Medikamente gelten und amtliche Rezeptformulare für Betäubungsmittel.

Zudem gibt es das amtliche „T-Rezept“ für die Verschreibung von Lenalidomid und Thalidomid für das spezielle Anforderungen gelten. Thalidomid ist bekannt geworden als Contergan, was den besonderen Status solcher Medikamente verständlich macht.

Betäubungsmittelrezepte sind amtliche Formulare mit einer Seriennummer und einem gelben Deckblatt. Diese Vordrucke müssen genutzt werden, unabhängig ob es als Kassenrezept eingereicht werden soll oder als Privatrezept selbst bezahlt wird. Um ein Betäubungsmittel als Privatrezept zu verschreiben muss beim Punkt Kostenträger „Privat“ anstelle der jeweiligen Krankenkasse notiert werden.

Pro abgegebener Packung ist eine Btm-Rezeptgebühr von 2,91 Euro inkl. Umsatzsteuer fällig.

Kassenrezepte

Medikamente, die zu lasten einer gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, müssen auf einem rosa Krankenkassenrezept verordnet werden. Das Kassenrezept enthält zusätzliche Informationen zum Kostenträger wie der Krankenkasse und dem Versicherten. Zudem müssen Arzt und Apotheker die Voraussetzungen für eine Verordnung und Kostenerstattung wie Rabattverträge der einzelnen Krankenkassen beachten. In der Regel sind nur Arzneimittel erstattungsfähig, die auch verschreibungspflichtig sind. Es gibt Ausnahmen bei bestimmten Diagnosen und Arzneimittel sowie bei Medikamente für Kinder unter 12 Jahren.

Der Patient muss hier eine anteilige, aber gedeckelte Zuzahlung leisten, falls er als Versicherter oder das Medikamente nicht (teilweise) davon befreit sind.

Privatrezept

Das einfachste Rezept ist das Privatrezept. Dieses muss – nach §2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung – Angaben zum Arzt und Patient, das Datum, die genaue Bezeichnung des Medikamentes inklusive Darreichungsform und Menge sowie die Unterschrift des Arztes enthalten. Es gibt keine formalen Vorgaben für ein einfaches Rezept. Anstelle eines Vordrucks kann auch ein einfaches Blatt Papier oder ein Bierdeckel genutzt werden. Auch ein rosa Kassenrezept kann, durch Streichen der Krankenkasse unter dem Punkt Kostenträger und dem Hinweis „privat“ an dieser Stelle, zum Verschreiben eines Privatrezeptes genutzt werden. Vordrucke machen für Privatpatienten oder andere Fälle bei denen das Rezept maschinell verarbeitet werden soll Sinn.

Ein Privatrezept kann auch für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgestellt werden. Für den Patienten hat dies alleine den Nutzen dass er die Empfehlung des Arztes als Notiz mit in die Apotheke nehmen kann. Hilfreich ist dies, wenn eine Rezepturen wie eine Salbe anstelle eines Fertigarzneimittel verschrieben wird. Hier notiert der Arzt ein Rezept im ursprünglichen Sinne mit allen Wirk- und Inhaltsstoffen für die Zubereitung durch den Apotheker. Dabei kann er individuelle Faktoren wie Unverträglichkeiten sowie eine angepasste Wirkstoffkonzentration und bedarfsgerechte Dosierung der Konservierungsmittel berücksichtigen.

Für das Verschreiben von nicht-verschreibungspflichtige Medikamenten wird in der Regel ein grüner Vordruck genutzt. Einige Krankenkassen erstatten unter Umständen bestimmte Arzneimittel, die von einem Arzt auf einem grünen Rezept verordnet wurden.

Kleine Anfrage zu „Cannabismedizin und Straßenverkehr“ – kompakt

Die LINKE hat im Bundestag bei der Bundesregierung die Rechtslage für Patienten, die Cannabis als Medizin nutzen im Bereich Straßenverkehr erfragt. Der folgende Text fasst die wichtigsten Antworten zusammen. Über die URL kann die Echtheit geprüft und der vollständige Text gefunden abgerufen. Bis sichergestellt ist dass jeder Polizist die neue Rechtslage kennt, empfehle ich jedem Patienten mit Führerschein den Text und einen ausgefüllten Cannabinoid-Ausweis mit Hinweis zum Stand der Eingewöhnung bei sich zu führen. Wer möchte und es sich zutraut kann die Polizei bei sich vor Ort auch proaktiv auf die Rechtslage aufmerksam machen.

Hier als Druckvorlage der Text Cannabismedizin und Straßenverkehr in A5 und Cannabismedizin und Straßenverkehr in A4.

Deutscher Bundestag – Drucksache 18/11701 – 27.03.2017

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Cannabismedizin und Straßenverkehr

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/117/1811701.pdf Weiterlesen

Gültigkeit von BtM-Rezepten: Bis zur Vorlage oder Abgabe?

Heute beantworte ich mal eine Frage von mir selbst. Sie ergab sich aus mehreren Anfragen an mich und beschäftigt aufgrund der Lieferprobleme sicherlich einige Cannabis-Patienten.

Ich habe versucht durch die passenden Fragen das Problem zu konkretisieren. Inzwischen habe ich für mich eine sinnvolle Antwort gefunden. Aber, nicht vergessen: Ich bin kein Jurist und warte noch auf Antwort von einigen Stellen, die ich anfragt habe.

Update: Inzwischen wurde die Gültigkeit von BtM-Rezepten neu geregelt. Es reicht nun aus wenn das Rezept bei der Vorlage in der Apotheke noch gültig ist. Zuvor musste dies bei der Abgabe immer noch der Fall sein. Der neue Text:

Quelle: BtMVV § 12 Abgabe (1) Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden: die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz, oder

Klare Sache: Länge der Gültigkeit von BtM-Rezepten

Die Gültigkeit von BtM-Rezepten beträgt insgesamt 8 Tage (Ausstellungsdatum + 7 Tage).

Beispiel: Das BtM Rezept wird am 1.1. ausgefüllt. Das Rezept ist damit gültig am 1.1. sowie den sieben darauf folgenden Tagen. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.  also bis 8.1.

ALT Quelle: BtMVV § 12 Abgabe (1) Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden: 1. auf eine Verschreibung, c) die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz, oder

Unklarer: Gültigkeit bis zur Vorlage in der Apotheke oder bis zur eigentlichen Abgabe?

Wenn ich innerhalb des Zeitraums – im Beispiel 8.1, – in die Apotheke gehe und das Medikament gleich mitnehmen kann, kein Problem. Weiterlesen